Örtliches Raumordnungsprogramm
Teilbebauungsplan Franzhausen Ost
Wohnbauförderung
Wohnbauförderungsrichtlinien der Marktgemeinde Nußdorf ob der Traisen lt. Gemeinderatsbeschluss vom 13.12.2001, 12.11.2009 und 14.12.2011: Wohnbauförderungsrichtlinien.pdf herunterladen (0.1 MB)
Ein gesondertes Antragsformular gibt es nicht. Die Antragstellung im Rahmen der Wohnbauförderung hat schriftlich zu erfolgen und kann entweder per E-Mail oder auf dem Postweg an die Gemeinde übermittelt werden.
Bauen in Nußdorf ob der Traisen: Wichtige Informationen zum § 54 NÖBO
In Nußdorf ob der Traisen gibt es in der Regel keinen umfassenden Bebauungsplan, der detaillierte Vorschriften für jedes Grundstück festlegt. Stattdessen gelten die Bestimmungen des § 54 der Niederösterreichischen Bauordnung 2014 (NÖBO). Dieser Paragraf regelt, wie Sie Ihr Bauvorhaben gestalten dürfen, wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist oder dieser keine konkreten Angaben zur Bebauungsweise (also wie Gebäude auf dem Grundstück angeordnet sind) oder zur Gebäudehöhe (Bauklasse) festlegt.
Der § 54 NÖBO stellt sicher, dass sich neue Gebäude harmonisch in das bestehende Ortsbild einfügen. Das bedeutet:
Anpassung an die Umgebung: Ihr neues oder umgebautes Gebäude muss sich in seiner Anordnung auf dem Grundstück (z.B. offen, gekuppelt, geschlossen) und in seiner Höhe an den bereits vorhandenen Hauptgebäuden in der näheren Umgebung orientieren.
Definition der "Umgebung": Die "Umgebung" umfasst alle bewilligten Hauptgebäude auf Grundstücken, die innerhalb von 100 Metern von Ihrem Baugrundstück entfernt liegen.
Vorgehensweise bei geplanten Bauvorhaben:
Empfohlene Kontaktaufnahme:
Vor Projektstart wird empfohlen, sich telefonisch mit der Marktgemeinde (zuständig für Baurecht) unter 02783 84 02-15 in Verbindung zu setzen.
Bausprechtage:
Jeden Dienstag von 07:30 bis 12:00 Uhr.
Teilnahme der Verfahrensleiterin ist üblich.
Terminvereinbarung: Telefonisch erforderlich.
Unterlagen: Informationen müssen mindestens 5 Tage vorher in Papier und elektronischer Form einlangen.
Verfahrensbeschleunigung:
Der Marktgemeinde steht kein amtlicher Amtssachverständigen zur Verfügung. Deshalb wird für die Verfahrensbeschleunigung, falls gewünscht, ein nichtamtlicher Sachverständige zur Prüfung der Verfahren herangezogen.
Ablauf Vorprüfung:
Der Einreichplan sollte vor Einreichung zur Vorprüfung dem nichtamtlichen Sachverständigen vorgelegt werden. Sobald die Freigabe vom Sachverständigen gegeben wurde, kann die Einreichung in dreifacher Ausfertigung erfolgen.
Erforderliche Angaben bei Erstkontakt:
- Art des Vorhabens (reines Bauverfahren oder gewerbliche Betriebsanlage).
- Grundeigentümer.
- Grundstücksnummer und Katastralgemeinde (KG).
- Bereits vorhandene Unterlagen.
Zuständigkeiten der Sparte Infrastruktur:
Wasserversorgung: gemeinde@nussdorf-traisen.gv.at oder bauhof@nussdorf-traisen.gv.at
Hinweis; für die Entnahme von Bauwasser ist mind. 14 Tage im Vorhinein ein schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde zu entrichten. Der Bauhof setzt sich danach mit Ihnen in Verbindung.
Abfallentsorgung: gemeindeverband@gvu-stpoelten.at
Abwasserentsorgung: avt@st-poelten.gv.at
Öffentliche Beleuchtung:
Info zu Flächenwidmung/Bebauungspläne: gemeinde@nussdorf-traisen.gv.at
Ortsbild: gemeinde@nussdorf-traisen.gv.at, post.gba3@noel.gv.at
Denkmalschutz: niederoesterreich@bda.gv.at
Stromanschluss: info@netz-noe.at
Gasanschluss: info@netz-noe.at
Fernwärmeanschluss: info@netz-noe.at
Glasfaser: office@noegig.at
Betriebs- und Anlagenverfahren
Zuständigkeit: Bezirkshauptmannschaft St. Pölten (seit 01.10.2023).
Terminvereinbarung: Telefonisch erforderlich.
Kontakt:
Telefon: 02742/9025-37230
E-Mail: anlagen.bhpl@noel.gv.at