Ab 1.1.2026 gibt es eine neue Verordnung für die Entsorgung von Textilsammlungen. Man kann sich kostenlos vom Gemeindeamt Sammelkartons für Textilien abholen.
Erlaubt:
- Sauber, trockene & intakte Kleidung
- Woll- & Strickwaren, Wolldecken, Tisch-, Bett- & Haushaltswäsche
- Schuhe- paarweise gebündelt
- Handtaschen
Nicht erlaubt:
- Kleidung mit groben Verschleißspuren, Löchern, abgetrennte Ärmeln, fehlende Knöpfe
- Schmutzige oder nasse Kleidung
- Steppdecken & Polster
- Abfall