Neue Regeln für "E-Mopeds"

Veröffentlichungsdatum11.08.2026Lesedauer< 1 MinuteKategorienFreizeit & Tourismus, Gemeindeamt
Ein blauer Roller mit schwarzem Sitz und Text

Neue Regeln für E-Mopeds ab 1. Oktober 2026

Sogenannte „E-Mopeds“ - also E-Bikes ohne Tretunterstützung mit max. 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und max 250 Watt Nenndauerleistung - sind derzeit noch Fahrrädern gleichgestellt. Ab 1. Oktober 2026 gelten für sie grundsätzlich dieselben Regeln wie für Mopeds: Führerschein, Zulassung, Haftpflichtversicherung, Nummerntafel, Helm und Fahrbahnbenützung werden verpflichtend. Wer sein Fahrzeug weiter nutzen möchte, sollte die nötigen Schritte frühzeitig einleiten.