Örtliches Raumordnungsprogramm

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Hier finden Sie den aktuellen Flächenwidmungsplan für Nußdorf ob der Traisen. Dieser Plan ist die Grundlage für mögliche Bebauungen für unsere Gemeinde und legt fest, wie die verschiedenen Flächen in Nußdorf genutzt werden dürfen. 

Der Plan unterscheidet grundsätzlich folgende Hauptkategorien der Flächennutzung:

Bauland: Diese Flächen sind für die Bebauung vorgesehen und ermöglichen das Errichten von Gebäuden für Wohnzwecke, Betriebe oder andere spezifische Nutzungen (Bauland Wohngebiet, Bauland Kerngebiet, Bauland Agrargebiet, Bauland Betriebsgebiet, Bauland Industriegebiet) .

Grünland: Hierzu zählen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, Natur- und Erholungsgebiete (Land- und Forstwirtschaft, Wasserflächen, Freihalteflächen, erhaltenswerte Gebäude im Grünland (Geb, Gsto). Die Bebauung ist hier nur in sehr eingeschränktem Umfang für spezielle Zwecke (z.B. landwirtschaftliche Gebäude) zulässig.

Verkehrsflächen: Diese Flächen sind für die notwendige Infrastruktur wie Straßen, Wege und öffentliche Plätze vorgesehen.

Rechtliche Grundlage für den Flächenwidmungsplan bildet das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG).

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