
©Marktgemeinde Nußdorf ob der Traisen
🌳 Baum- & Strauchschnitt entlang öffentlicher Wege 🌿
Aus aktuellem Anlass möchten wir alle GrundstückseigentümerInnen, deren Liegenschaften an öffentliche Straßen oder Wege grenzen, daran erinnern, ihrer Verpflichtung gemäß § 91 StVO 1960 nachzukommen.
🔧 Konkret bedeutet das:
Bitte schneiden Sie Bäume, Sträucher, Hecken und ähnliche Gewächse so zurück, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird – insbesondere:
✔️ freie Sicht auf den Straßenverlauf
✔️ freie Sicht auf Verkehrszeichen, Ampeln & Spiegel
✔️ keine Behinderung von Gehsteigen, Fahrbahnen oder Straßenbeleuchtung
📐 Das sogenannte Lichtraumprofil ist freizuhalten:
➡️ Straßenbreite + 0,5 m Seitenabstand
➡️ bis zu einer Höhe von 4,5 Metern
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zur Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen! 🚶♀️🚴♂️🚗