Baum- & Strauchschnittmaßnahmen - öffentliche Wege

Veröffentlichungsdatum03.07.2025Lesedauer1 MinuteKategorienGemeindeamt
Baum- & Strauchschnittmaßnahmen - öffentliche Wege

🌳 Baum- & Strauchschnitt entlang öffentlicher Wege 🌿

Aus aktuellem Anlass möchten wir alle GrundstückseigentümerInnen, deren Liegenschaften an öffentliche Straßen oder Wege grenzen, daran erinnern, ihrer Verpflichtung gemäß § 91 StVO 1960 nachzukommen.

🔧 Konkret bedeutet das:
Bitte schneiden Sie Bäume, Sträucher, Hecken und ähnliche Gewächse so zurück, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird – insbesondere:

✔️ freie Sicht auf den Straßenverlauf
 ✔️ freie Sicht auf Verkehrszeichen, Ampeln & Spiegel
 ✔️ keine Behinderung von Gehsteigen, Fahrbahnen oder Straßenbeleuchtung

📐 Das sogenannte Lichtraumprofil ist freizuhalten:
 ➡️ Straßenbreite + 0,5 m Seitenabstand
➡️ bis zu einer Höhe von 4,5 Metern

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zur Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen! 🚶‍♀️🚴‍♂️🚗