
©Marktgemeinde Nußdorf ob der Traisen
🚧 Wichtiger Hinweis zur Freihaltung von Verkehrsflächen 🚧
Immer wieder kommt es vor, dass Bäume und Sträucher von Privatgrundstücken in öffentliche Verkehrsflächen hineinragen und dadurch Zufahrten teilweise versperren. Dies betrifft nicht nur den normalen Verkehr 🚗, sondern insbesondere auch Müll- und Einsatzfahrzeuge 🚛🚒, die aufgrund ihrer Höhe häufig Probleme mit überhängenden Ästen haben.
Auch Gehsteige sind betroffen 🚶♀️🚴♂️: Überhängende Äste können Fußgänger, Radfahrer, Kinderwägen und andere Verkehrsteilnehmer erheblich behindern.
📌 Gemäß § 91 der Straßenverkehrsordnung 1990 sind Grundeigentümer verpflichtet, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass diese nicht in Gehsteige, Straßen oder Wege hineinragen.
🙏 Wir bitten um entsprechende Beachtung und Mithilfe zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer!